Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
a) Alle, Leistungen und Angebote von Rising Stars Polefitness & more, Inhaberin Catrin Valleron, Böckstr. 7, 68159 Mannheim, im Folgenden als „Rising Stars“ bezeichnet, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Rising Stars mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ oder „Ihnen“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
b) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Rising Stars ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Rising Stars auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
c) Änderungen der Anschrift und Kontodaten des Kunden sind Rising Stars zeitnah in Textform mitzuteilen, oder selbstständig in der App „MySports“ zu aktualisieren um Kosten, die entstehen zu vermeiden.
2. LEISTUNGSUMFANG
a) Unsere Leistungen richten sich inhaltlich nach den jeweiligen Leistungsangeboten und -beschreibungen. Insbesondere behalten wir uns vor, für spezielle, besonders vorbereitungsintensive Workshops einen angemessenen individuellen Aufpreis zu veranschlagen.
b) Die Berechtigung des Mitglieds zur Nutzung der angebotenen Leistungen kann durch folgende Arten erworben werden:
i. Zweckgebundene Einzelbuchungen von Einzelkursen, Workshops, Specials, Events
ii. Kurskarten mit einem fest Kontigent, z.B. 10 Kurse oder 5 Kurse
iii. Abonnements mit Laufzeiten von z.B. 6 oder 12 Monaten
Die Leistungsberechtigungen sind ggf. in der Leistungsbeschreibung näher geregelt.
c) Etwaige Zusatzangebote sind als solche gekennzeichnet und sind separat zu vergüten.
d) Auf Anfrage bieten wir nach individuellen Vorstellungen des Kunden auch private Veranstaltungen wie Feiern, Geburtstage, Junggesellenabschiede u.a. an. Außerdem einen Geräte Verleih und die Raumvermietung. Inhalt und Preise für diese Leistungen sind individuell zu vereinbaren.
e) Die Öffnungszeiten und Kurszeiten richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Diese können an Wochenenden, Feiertagen oder saisonbedingt variieren.
3. TARIFINFORMATION
a) Einzelbuchungen und Kurskarten
Die Buchung von Kursen erfolgt in der Regel über unser Buchungssystem, das durch MySports https://www.mysports.com/studio/cmlzaW5nc3RhcnM6MTIxMDAwMjM0MA%3D%3D/contract dargestellt wird. Die Anmeldung ist verbindlich und kann bis zu 8 Std vorher kostenfrei storniert werden. Danach fallen die Kursgebühren in voller Höhe an, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Ausfallschaden nicht entstanden oder geringer ausgefallen ist. Die Berechtigung zur Teilnahme an Kursen ist aus Gründen der Vorsicht und Gesundheit generell nicht übertragbar und bedarf der vorherigen Zustimmung von Rising Stars in mindestens Textform.
b) Abonnements mit Laufzeit
Bei einem Laufzeitvertrag erwirbt der Kunde für die gewählte Laufzeit die Berechtigung zur Teilnahme an einer bestimmten Anzahl an Kursen pro Monat, die innerhalb der geltenden Leistungsbeschreibung frei wählbar sind. Sollte der Kunde mehr Kurse als vereinbart buchen wollen, fällt die jeweils geltende Einzel-Kursgebühr für Abonnementkunden an. Dem Kunden steht es frei, daneben auch zusätzliche Kurskarten für Einzelkurse, Workshops und Blockkurse zu erwerben.
c) Zahlungsbedingungen, Abbuchungszyklus
Die Beiträge für Einzelbuchungen und Kurskarten sind über die im Buchungssystem angegebenen Zahlungsarten zu entrichten. Die Beiträge für Abonnementverträge werden immer zum Monatsanfang per SEPA-Lastschrift beim Kunden über den Finanzdienstleister Finion Capital GmbH eingezogen. Der Abonnement-Start ist frei wählbar und eventuell anfallende anteilige Beiträge (bei unter-monatigem Start) sind zur nächsten Monatsanfang fällig. Ist der jeweilige Abbuchungstag kein Bankarbeitstag, verschiebt sich die Abbuchung auf den nächsten Bankarbeitstag. Ist es nicht möglich den Beitrag abzubuchen, erfolgt eine schriftliche Information ggf. inkl. Gebühren (Rücklastgebühr und Mahngebühr) durch Finion Capital. Individuell vereinbarte Veranstaltung sind zu 100% im Voraus zu bezahlen.
d) Sondertarife
Rising Stars behält sich vor, etwaige Sondertarife (Jugend-, Kinder-, Studenten-, Firmen-, Partnertarife u. ä.) auf den günstigsten Normaltarif umzustellen, wenn der Grund für den Sondertarif nicht mehr gegeben ist. Das Mitglied ist verpflichtet, auf Nachfrage einen Nachweis zur Prüfung zu erbringen, ob die weitere Gewährung des Sondertarifs noch gerechtfertigt ist (spätestens 4 Wochen vor Ablauf). Eine Erstattung der Differenz ist rückwirkend nicht möglich.
e) Nach der Erstlaufzeit erfolgt eine Beitragsanpassung um 2 % jährlich (Betriebskostenanpassung). Der Beitrag versteht sich inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. LAUFZEITEN UND FRISTEN
a) Sie können per Einzelbuchung Einzeltickets und Kurskarten mit einem bestimmten Kontingent an enthaltenen Einzeltickets erwerben. Einzeltickets und Einzeltickets haben eine Laufzeit von 1 Monat. Erworbene 10ner Karten können innerhalt 12 Monate, 5er Tickets innerhalb 6 Monate eingelöst werden, Gutscheine haben eine Laufzeit von 3 Jahren. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
b) Abonnementverträge haben die gewählte Mindestlaufzeit. Die ordentliche Kündigung ist für die Erstlaufzeit nur mit den folgenden Fristen zum jeweiligen Laufzeitende möglich: 4 Wochen für 6-Monatsverträge / 3 Monate für 12- Monatsverträge. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Ab dann ist der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat ordentlich kündbar.
c) Individuell vereinbarte Veranstaltungen sind bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei stornierbar. Danach fallen 50% der vereinbarten Gegenleistung an, bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Beginn fallen 100% der vereinbarten Gegenleistung an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Ausfallschaden entstanden ist.
d) Rising Stars behält sich vor, bei unangemessenen Verhalten eines Kunden, die Mitgliedschaft sofort, einseitig und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
e) Kommt der Kunde mit mindestens 3 Monatsbeiträgen bzw. 12 Wochenbeiträgen in Zahlungsverzug, ist Rising Stars berechtigt, den Vertrag zum außerordentlich und fristlos zu kündigen. Kommt der Kunde mit der Zahlung seiner Beiträge in Zahlungsrückstand, so ist Rising Stars berechtigt, dem Kunden den Zugang bzw. die Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des Rückstandes gem. § 320 Abs. 1 BGB zu verwehren.
f) In begründeten, schriftlich nachgewiesenen Fällen (Sportuntauglichkeit, Schwangerschaft...) von mehr als 4 Wochen bzw. 1 Monat kann ein Abonnementvertrag stillgelegt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Stilllegungszeit. Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden.
g) Nimmt der Kunde seinen Wohnsitz an einem Ort ein, der mehr als 30 km von den Rising Stars Studios entfernt liegt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Eine Ab- und Anmeldebestätigung ist mit der Kündigung vorzulegen.
5. Haftung
a) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sportliche Betätigungen generell mit nicht vollständig abwendbaren körperlichen Risiken verbunden sind. Rising Stars haftet nicht für vom Kunden selbstverschuldete Unfälle.
b) Die Haftung von Rising Stars auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.
c) Rising Stars haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer in gelieferten Materialien verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten.
d) Rising Stars haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit durch sie selbst, ihre Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und/oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalpflichten) handelt.
e) Soweit Rising Stars gemäß § 6 c) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Rising Stars bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
f) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Rising Stars für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den in der Versicherung festgelegten Betrag je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
g) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Rising Stars.
6. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
a) Die im Studio ausgehängten Hausordnung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
b) Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden.
c) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Rising Stars und dem Kunden Mannheim. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Dasselbe gilt für den Erfüllungsort, es sei denn, aus dem zwingenden Charakter des Vertragsverhältnisses ergibt sich etwas anderes. Rising Stars bleibt es unbenommen, den Kunden auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.
d) Die Beziehungen zwischen Rising Stars und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
e) Sind einzelne Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.